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RA’in Lea Comans

Rechtsanwältin der Kanzlei Grawert

Ich habe mich bereits zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit auf die sog. Schulplatzklage spezialisiert.
Es handelt sich bei dem Wunsch nach der „richtigen Schule“ nicht um ein Luxusproblem, sondern um das Fundament für den schulischen und beruflichen Werdegang eines Kindes.

Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet.“ (Alan Kay)

Meine Leistungen

Mit meinem Fachwissen, meinem Engagement und meiner Empathie stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Wunschschulplatz

Prüfungsanfechtung

Schulrecht

Ordnungsmaßnahmen

Nichtversetzung

Häufig gestellte Fragen

Wird dem Antrag auf Zuweisung eines Schulplatzes entsprochen, liegt dies in der Regel daran, dass das Aufnahmeverfahren fehlerhaft durchgeführt wurde. Als Ausgleich hierfür wird das Land Berlin verpflichtet einen zusätzlichen Schulplatz an der Schule zu schaffen. Das heißt, in der Regel muss kein anderes Kind seinen Schulplatz wieder hergeben.
Anders ist dies, wenn im Wege des Verfahrens ein sog. Scheinanmelder entdeckt wird. Hierbei handelt es sich um ein Kind, bei dem die Eltern bei der Anmeldung zum Schein angeben, dass sie in dem Einschulungsbereich der gewünschten Schule wohnen, tatsächlich jedoch außerhalb des Einschulungsbereichs wohnen.
Das Verwaltungsgericht Berlin erbringt im Sommer wie alle anderen Beteiligten im Bereich der Schulaufnahmeverfahren Höchstleistungen. Insbesondere im Rahmen der Grundschulaufnahmen hat das Verwaltungsgericht in den letzten Jahren in der Regel bis zur Einschulung entschieden. Die Kammern sind äußerst bemüht, die Verfahren rechtzeitig zu entscheiden, da es schließlich um die Belange der Kleinsten geht.
In meiner bisherigen Tätigkeit habe ich noch nie davon gehört, dass ein Kind schulisch Schwierigkeiten hatte, weil seine Eltern einen Schulplatz vor Gericht erstreiten mussten. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass ein Widerspruchs- und Gerichtsverfahren nicht gegen die Schule oder Schulleitung gerichtet ist, sondern, dass das Land Berlin der Gegner ist.

Mehr Fragen und Antworten finden Sie unter den FAQs.

Gerne können Sie mich direkt beauftragen oder Sie vereinbaren vorab eine kostenpflichtige Erstberatung.

Ihre Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Grawert
Lea Comans

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